Neukunden: Kostenlose Probereinigung für Räume unter 200 m²
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Finor Gebäudereinigung
Inhaber: Mirko Evers
Remscheider Str. 8, 42659 Solingen
info@finor-gebaeudereinigung.de | +49 1520 974 0496

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reinigungsleistungen zwischen Finor Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen von Gebäudereinigungsarbeiten in NRW.

1. Leistungsumfang

1.1 und 1.3 an das Leistungsangebot der Website angepasst – bitte prüfen.

1.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:

  • Unterhaltsreinigung
  • Sanitär- und Hygienereinigung (mit und ohne Dampfreinigung)
  • Glas- und Fensterreinigung
  • Bodenreinigung und Bodenpflege
  • Reinigung von Geräten und Oberflächen
  • Grund- und Sonderreinigungen, z. B. nach Veranstaltungen, nach gesonderter Vereinbarung

1.2 Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Vertragsdokument definiert.

1.3 Nicht Bestandteil der Leistungen sind:

  • Arbeiten mit oder an gefährlichen Stoffen
  • Baureinigungen sowie Reinigungen nach Brand- oder Wasserschäden
  • Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Reinigungsarten

Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Vertragsbeginn, Probereinigung und Preise

2.1 Die Preise werden als monatlicher Festpreis vereinbart.

2.2 Für Neukunden mit Objekten unter 200 m² wird vor Vertragsbeginn eine kostenlose Probereinigung durchgeführt. Danach kann der Auftraggeber entscheiden, ob ein regulärer monatlicher Vertrag geschlossen wird.

2.3 Für Objekte ab 200 m² werden Probereinigung bzw. Testphase individuell im Angebot vereinbart.

2.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Reinigung Zugang zu den vereinbarten Räumen besteht.

3.2 Strom und Wasser müssen in ausreichender Menge und ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt werden.

3.3 Empfindliche oder besonders schützenswerte Oberflächen sind vorab schriftlich mitzuteilen.

3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsbereiche soweit möglich freizuhalten.

4. Schlüsselregelung

4.1 Falls Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Übergabe gegen schriftliche Quittung.

4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältiger Verwahrung. Bei Verlust wird nur bis zur Höhe der notwendigen Ersatzkosten gehaftet (z. B. Ersatzschlüssel, kein Komplettaustausch von Schließanlagen ohne objektive Notwendigkeit).

5. Haftung

5.1 neu gefasst (die bisherige Fassung „nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ wäre in AGB unwirksam) – rechtlich prüfen lassen.

5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.2 Bei Vorschäden haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bestehende Schäden vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

5.3 Für Schäden an Materialien, die nicht für die vereinbarte Reinigungsart geeignet sind und über deren Empfindlichkeit der Auftragnehmer nicht informiert wurde, wird keine Haftung übernommen.

5.4 Für Gegenstände von außergewöhnlichem Wert (z. B. Schmuck, Kunstwerke, elektronische Spezialgeräte) wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht schriftlich gesondert vereinbart wurde.

6. Ausführung der Arbeiten

6.1 ergänzt, 6.2 umformuliert, 6.3 neu (Foto-Nachweis und 24-Stunden-Nachreinigung wie auf der Website versprochen) – bitte prüfen.

6.1 Die Reinigung erfolgt nach dokumentierten Prozessen und Standards des Auftragnehmers. Der Reinigungsumfang wird schriftlich festgehalten; nach jedem Einsatz erhält der Auftraggeber einen Zeit- und Fotonachweis.

6.2 Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterlage) oder kurzfristiger Erkrankung nicht wahrgenommen werden, wird die Reinigung zeitnah nachgeholt. Ein zeitnah nachgeholter Termin berechtigt nicht zur Minderung oder Kündigung.

6.3 Entspricht eine Reinigung nicht dem vereinbarten Leistungsumfang, meldet der Auftraggeber dies unverzüglich per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Der Auftragnehmer reinigt die betroffenen Bereiche innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung kostenlos nach.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Nach der Probereinigung bzw. einer vereinbarten Testphase gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.

7.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragsverpflichtungen verletzt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

8.2 Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung und Kommunikation gemäß den geltenden Anforderungen der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Steuerberater), eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber zugestimmt hat. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

10.3 Gerichtsstand ist Solingen, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: Oktober 2026